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15.-17. November 2001
Haushalt verabschiedet
Die 45. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
hat auf ihrer 12. Tagung den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet.
Er weist ein Volumen von 132 Millionen Mark auf und liegt damit
zwei Millionen Mark über dem Haushalt des laufenden Jahres. Der
strukturelle Sparkurs, den die oldenburgische Kirche mit dem „Perspektivpapier“
vor drei Jahren eingeschlagen hat, trägt inzwischen erste Früchte.
Die Rücklagen belaufen sich insgesamt auf 180 Millionen Mark.
Rund 40 Millionen Mark sind davon für Clearing-Abschlagszahlungen
reserviert und etwa 100 Millionen nach der Haushaltsordnung der
Konföderation für Ausgleichs- und Personalrücklagen sowie für Betriebsmittel
vorzuhalten. Dazu kommen noch Bürgschaftsabsicherungen und Mittel
für Darlehen an Kirchengemeinden. Nicht zuletzt sind hier auch die
Investitionen für Beschäftigungsfonds und Kirchbaustiftung, für
EDV, eine Risikoabsicherung für Friedhöfe und vieles mehr inbegriffen,
insgesamt also Finanzmittel, die nach dem Bericht von Oberkirchenrat
Dieter Schrader zum Ausgleich der zu erwartenden Kirchensteuereinbußen
dringend benötigt werden. Nach Schätzungen der Evangelischen Kirche
in Deutschland können diese in nicht wirtschaftsstarken Regionen
ein Minus von bis zu 15 Prozent ausmachen. Dabei bereiten vor allem
die demografische Entwicklung und die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen
Sorgen. In Oldenburg hat sich die Zahl der Gemeindeglieder von Ende
1999 bis Ende des Jahres 2000 um 2800 vermindert. Insgesamt sind
in den letzten fünf Jahren 21.833 Gemeindeglieder ausgetreten. Dagegen
haben nur 5226 Menschen den Weg in die Oldenburgische Kirche gefunden.
Weitere Änderungen im Konföderationsgesetz
Das Kirchengesetz zur Änderung des Konföderationsvertrages wurde
bei der 12. Tagung der 45. Synode nicht verabschiedet. Die Synode
beauftragte den Oberkirchenrat, über die Bestimmungen des Paragraphen
acht, in dem die Zusammensetzung des Rates festgelegt wird, neu
zu verhandeln. Der veränderte Konföderationsvertrag soll im Jahr
2003 in Kraft treten.
Kritisiert wurde, dass nach der Neuregelung im Rat nur noch die
Kirchenleitungen und keine Synodalen mehr vertreten seien. Bei der
Änderung des Konföderationsvertrages geht es um eine Straffung der
Arbeit in den synodalen Gremien der Konföderation und eine effektivere
Anbindung an die gliedkirchlichen Gremien. Unter anderem soll auch
die Zahl der Ausschüsse von vier auf drei gesenkt werden.
Änderung der Kirchenordnung
Die Synode hat eine Änderung der Kirchenordnung beschlossen. Die
Ergänzung in Artikel 1 bezieht sich auf das Verhältnis von Christen
und Juden und hat folgenden Wortlaut: "Die Kirche weiß von dem in
der Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus weitergeführten ungekündigten
Bund Gottes mit seinem Volk Israel."
Der reformierte Synodale Roland Neidhardt, der die Entwurfsvorlage
im Ausschuss für theologische und liturgische Fragen mit vorbereitet
hatte, stimmte bei der zweiten Lesung des Gesetze als einziger gegen
die Änderung. Er bezeichnete diese Formulierung als "überheblich,
dogmatisch und schlicht unbiblisch" und kündigte am Rande der Synode
seinen Kirchenaustritt an.
Oberkirchenrat Olaf Grobleben eingeführt
Mit musikalischer Unterstützung von Bläsern und Gospelsängern
wurde Oberkirchenrat Olaf Grobleben nach Abschluss des Sitzungstages
am Donnerstag, 15. November in der Rasteder St. Ulrichs-Kirche in
sein Amt eingeführt. Bischof Krug hob in seiner Ansprache hervor,
dass im Aufgabenbereich Groblebens im Oberkirchenrat erstmals auch
eine Federführung im Bereich ethischer Fragen verankert ist. Der
neue Oberkirchenrat predigte über Galater 5, 1-6. "Zur Freiheit
hat uns Christus befreit!" Er sprach sich dafür aus, Ungerechtigkeit
zu lindern, für Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung
einzutreten und sich auch für politische Gerechtigkeit einzusetzen.
"Christliche Ethik ist hier gefragt und gefordert", sagte Grobleben.
Niemand brauche vor den Konflikten einer unerlösten Welt zu kapitulieren,
so der neue Oberkirchenrat. Wie er in einem Pressegespräch erwähnte,
genoss Grobleben die warme und aufgeschlossene Atmosphäre des Gottesdienstes.
Beim Auszug des Oberkirchenrats klatschte und swingte die halbe
Kirche zu den Klängen von „O, when the saints go marching in“.
Thementag "Pfarrer/in und Gemeinde
Bei ihrer letzten Tagung widmete die Synode dem Schwerpunktthema
"Pfarrer/in und Gemeinde" einen ganzen Tag. Nach Kurzreferaten und
Plenumsdiskussion am Vormittag wurde der Thementag am Nachmittag
in fünf Arbeitsgruppen fortgesetzt. Die Synodalen beschäftigten
sich mit den Fragestellungen "Halbe Stelle – ganzer Dienst!?", "Professionalität
und Qualitätssicherung; Welche Standards gelten?", "Aufgabenplan
und Erwartungsvielfalt: Welches Profil kann das Pfarramt haben?
und "Pfarrer/in und Gemeinde – Wer leitet wie?"
Die Arbeitsgruppen formulierten zum Abschluss des Thementages Wünsche
und Erwartungen, die ins Protokoll gegeben wurden. Dazu gehört zum
Beispiel eine Erhebung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Oldenburg über die halben Stellen und eine organisatorische Begleitung
der Stellen. Im Falle "gestörter Beziehungen" zwischen dem Pfarramt
und dem Ehrenamt wünschte man sich eine Anlaufstelle mit der Möglichkeit
von Supervision, Mediation und mehr. Auch im Konfliktfall zwischen
Pfarrer/in und Gemeinde sprach man sich dafür aus, dass "eine Regelung
der Aufsichtswahrnehmung im existieren" müsse. Gefragt wurde unter
anderem auch, welche strukturellen Möglichkeiten die Synode zum
Beispiel in Hinblick auf Personalentwicklung und Fortbildung schaffen
könne. Die Problemanzeigen des Thementages sollen von der 46. Synode
aufgenommen werden.
Letzte Tagung der 45. Synode
Die Herbsttagung 2001 war die12. und damit letzte Tagung der 45.
Synode. Die Wahlen für die neue Synode haben in fast allen Kirchenkreisen
bereits stattgefunden. Danach sind rund ein Drittel der Synodalen
in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr dabei. Die konstituierende
Sitzung der 46. Synode findet am 16. Januar 2002 statt.
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