Beratung des Pfarrergesetzes
vertagt Die Veränderung des Pfarrergesetzes ist
auf die Herbsttagung der 46. Synode verschoben worden. Mitglieder
der Synode hatten erhebliche theologische Einwände gegen die
Gesetzesvorlage geäußert
In Gesetzesvorlage zur Änderung des Pfarrergesetzes geht es
um den Umgang mit straffällig gewordenen Pfarrern. Das Gesetz
sieht vor, dass ein Pfarrer, der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens
einem Jahr verurteilt wurde, automatisch aus dem Dienst ausscheidet,
sobald das Urteil nach einem ordentlichen Strafverfahren vor einem
deutschen Gericht rechtskräftig geworden ist. Ein zusätzliches
kirchenrechtliches Disziplinarverfahren ist danach nur noch möglich,
wenn daran „kirchliches Interesse“ besteht.
An diesem Punkt setzte die Kritik der Synodalen an. Sie empfanden
die „Parallelisierung des kirchlichen Disziplinarrechts und
des Strafrechts“ als problematisch und wandten ein, dass der
Rechtsstaat „kein auf Dauer garantierter Besitz“ sei.
Darüber hinaus gebe es im Bereich der Kirche ein anderes Verständnis
von Schuld und Vergebung. Unterschiedliche Rechtsauffassungen seien
in der Vergangenheit insbesondere in Fragen des Kirchenasyls deutlich
geworden.
Die Synodalen forderten, bei der Verurteilung eines Pfarrers in
jedem Fall ein Disziplinarverfahren durchzuführen. Der Kreispfarrkonvent
des Ammerlandes hatte sich bereits im Vorfeld der Synode gegen die
Änderungsvorlage ausgesprochen.
oeh
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