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Bischof Peter Krug:
Votum zum
Tagesordnungspunkt Geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften
auf der Synode der
Ev.-Luth. Kirche
in Oldenburg am
13./14. November 2003
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Ausschuss für theologische und liturgische Fragen
und Ausschuss Diakonie, Gesellschaft, Öffentlichkeit:
Beschlußvorschlag
zur geistlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften und Anhang
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Pfarrer Dr. Tim Unger, Einbringungsrede
zum gemeinsamen
Beschlussvorschlag der Ausschüsse zur geistlichen Begleitung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
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Oberkirchenrat:
Beschlussvorschlag
zur Begleitung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften
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Oberkirchenrat Prof. Dr. Dietmar Pohlmann, Einbringungsrede
zum
Beschlussvorschlag des Oberkirchenrats
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Lesen Sie bitte hier
die Haushaltsrede von Oberkirchenrat Dieter Schrader auf der 4.
Tagung der 46. Synode
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Prof. Dr. Dietmar Pohlmann, Vortrag
zur Einführung neuer Rahmenrichtlinien im Konfirmandenunterricht
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Pfarrerin Ursula Plote, Die
Konfirmandenzeit - Verpflichtung und Chance unserer Kirche. Vortrag
auf der
Herbstsynode 2003
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Segnungsbeschluss geht in die Ausschüsse |
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Die Frage der geistlichen
Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften soll erneut
in synodalen Ausschüssen beraten werden. Dies beschloss der Synodalausschuss,
die Vertretung der Synode in der Zeit zwischen den Synodaltagungen
bei seiner letzten Sitzung.
Mit der Beanstandung des Synodenbeschlusses
durch den Oberkirchenrat werden sich danach der Rechts- und Verfassungsausschuss
und der Ausschuss für theologische und liturgische Fragen befassen.
Der Ausschuss für theologische und liturgische Fragen hat darüber
hinaus den Auftrag, eine Handreichung zu entwickeln.
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Oberkirchenrat beanstandet Synodenbeschluss |
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Der Beschluss zur geistlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften, der nach intensiver Vorarbeit in zwei Ausschüssen
vor rund drei Wochen auf der Herbstsynode der Evangelisch-Lutherischen
Kirche in Oldenburg mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet worden
ist, steht jetzt von anderer Seite her auf dem Prüfstand. Wie
der Präsident der Synode, Heinz Heinsen soeben mitteilte, ist
ihm eine Beanstandung des Beschlusses durch den Oberkirchenrat zugegangen.
In seinem Papier vom 25. November bezieht sich der Oberkirchenrat
im wesentlichen auf die Artikel 89 und 78 der Kirchenordnung, nach
denen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Einheit
der Kirche von der Synode entschieden werden müssen. In dem
Synodenbeschluss vom 13. November hatte es geheißen: "Wo
Menschen gleichen Geschlechts um eine Segnung bitten, ist es den
Kirchengemeinden freigestellt, dieser Bitte zu entsprechen."
Diese Regelung hält der Oberkirchenrat für einen Verstoß
gegen die Kirchenordnung. Die Frage müsse einheitlich geregelt
werden.
Darüber hinaus wird auch noch inhaltlicher Klärungsbedarf
gesehen. Wie Oberkirchenrätin Dr. Evelin Albrecht erläuterte,
müsse zum Beispiel zwischen dem kirchlichen Segen, mit dem
grundsätzlich jeder Gläubige bedacht werde, und der Segnung
als kirchlicher Amtshandlung differenziert werden. Albrecht räumte
ein, dass es der Kirche bisher nicht in überzeugender Weise
gelungen sei, die kirchlichen Entscheidungsprozesse nachvollziehbar
zu machen. Es gehe hierbei keineswegs um die Frage einer Diskriminierung
von gleichgeschlechtlich orientierten Menschen.
Wie Kirchensprecherin Dr. Marlis Oehme betonte, ist mit der Beanstandung
des Synodenbeschlusses keineswegs "automatisch" eine grundlegende
inhaltliche Revision verbunden. "Die Entscheidungshoheit bleibt
bei der Synode", so Oehme. "Oberkirchenrat und Synode
nehmen hier als kirchenleitende Organe ihre jeweilige Verantwortung
wahr und ringen gemeinsam um einen biblisch-theologisch begründeten,
kirchenrechtlich abgesicherten und zeitgemäßen Weg."
Seit dem Synodenbeschluss habe sich das Meinungsspektrum auf die
Pro- und Contra- Positionen reduziert. Dabei gäbe es, wie die
große Resonanz auf den Synodenbeschluss zeige, eine sehr viel
größere Bandbreite an Meinungen zu dieser Thematik. "Und
alle diese Menschen gehören als engagierte Protestanten unter
das Dach unserer Kirche und sollen sich hier auch zuhause fühlen."
Durch den Einspruch des Oberkirchenrats ist der Beschluss außer
Kraft gesetzt. Über das weitere Verfahren muss nun der Synodalausschuss
entscheiden.
oeh
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Synode verabschiedet Haushalt
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Bei ihrer 4. Tagung hat die 46. Synode der Evangelisch-Lutherischen
Kirche den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Er umfasst
ein Volumen von 70,8 Millionen Euro und schließt mit einem Defizit
in Höhe von 7,2 Millionen Euro. Diese Entwicklung der Kirchenfinanzen
erklärte Oberkirchenrat Dieter Schrader vor der Synode im wesentlichen
mit Einnahmeausfällen infolge sinkender Kirchensteuereinnahmen,
hohen Rückzahlungen beim Clearing und damit verbundenen Zinsverlusten.
Zum Ausgleich des Haushaltsdefizits werden 4,9 Millionen Euro aus
der Rücklage genommen.
Mittelfristig rechnet Schrader auf Grund, der demografischen Entwicklung,
der Auflösung tradierter Bindungen zur Kirche und nicht zuletzt
der Entwicklung bei den Mitgliederzahlen mit einer Verschärfung
dieser Tendenz. In den Jahren 2000 bis 2002 verzeichnet die oldenburgische
Kirche rund 13 000 Austritte bei nur 2700 Eintritten. Dennoch, so
Schrader in seiner Haushaltsrede dürfe"Sparen nicht zu
einem Dauerthema werden" "Wenn Sparbemühungen nicht
gleichzeitig auch Perspektiven für eine wachsende Kirche und
damit wachsende finanzielle Einnahmen beinhalten, halten wir auf
Dauer nicht durch," sagte der Oberkirchenrat. Deshalb müsse
die Prioritätendiskussion geführt werden. Zu entscheiden
sei: "Welche Kirche wollen wir in Zukunft sein?" In der
Ev.-Luth. Kirche bereitet eine Perspektivkommission, die auf der
Basis eines 1998 verabschiedeten "Perspektivpapiers" arbeitet,
in diesem Zusammenhang grundlegende Entscheidungen vor. Die Kommission
legt zur Frühjahrssynode 2004 ihren Abschlussbericht vor.
Erste positive inhaltliche Akzente setzte die Synode jedoch bereits
mit dem neuen Haushalt. Er beinhaltet unter anderem Mittel für
die Einführung eines Intranets, die Anschubfinanzierung für
ein professionelles Fundraising und nicht zuletzt für Jugendarbeit.
oeh
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Konfirmandenzeit als gesellschaftliche Kernaufgabe |
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"Die Konfirmandenzeit ist keine Spezialveranstaltung des Vereins
Kirche sondern eine gesellschaftliche Kernaufgabe." Diese Auffassung
vertrat Oberkirchenrat Dietmar Pohlmann vor der 46. Synode in Rastede,
die sich am zweiten Tagungstag dem Schwerpunkthema Konfirmandenunterricht
widmeten. Bildung laufe Gefahr, "sich zu einseitig auf ökonomische
und technologische Erfordernisse zu beschränken". Jugendliche
benötigten jedoch auch Orientierungswissen, um das "Leben
zu begreifen", so Pohlmann. "Die Frage nach Sinn, die
Frage nach Gerechtigkeit, die Frage nach mir selbst, auch mit so
gegenläufigen Erfahrungen wie Unvollkommenheit, Gelassenheit,
Achtsamkeit und Demut, - die Frage nach dem anderen und seiner Religion,
die Frage nach Gott - das darf nicht fehlen!" forderte der
Oberkirchenrat.
Bereits zuvor hatte die Vorsitzende des Jugend- und Bildungsausschusses,
Ursula Plote, darauf aufmerksam gemacht, dass 90 Prozent der Getauften
eines Jahrgangs im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche zum
Konfirmandenunterricht gehen. Das sind rund 4700 Jugendliche pro
Jahr. Einen entsprechen hohen Stellenwert des Konfirmandenunterrichts
wünsche sie sich daher für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg,
so Plote. Zum Abschluss der Kampagne Konfirmandenunterricht, die
in den vergangenen zwei Jahren den Blick der kirchlichen und nichtkirchlichen
Öffentlichkeit besonders auf dieses kirchliche Arbeitsgebiet
lenkte, mahnte die Ausschussvorsitzende unter anderem einen "Perspektivenwechsel
bei "Erwachsenen und Verantwortlichen" an, der die "Bedürfnisse
und Verstehensweisen der Jugendlichen ernst nimmt und sie Glauben
und Kirche entdecken und ausprobieren lässt".
Ein erstes Signal soll in diesem Zusammenhang noch heute Nachmittag
gesetzt werden. Zur Verabschiedung stehen noch an Ordnung und Rahmenrichtlinien
für den Konfirmandenunterricht, die anders als die bisherige
Regelung von 1988 weniger auf verschultes Lernen als vielmehr auf
"Begleitung der Jugendlichen in verletzlicher Zeit" setzt.
oeh
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Synode macht Segnung möglich |
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In der Frage der kirchlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften hat die 46 Synode auf ihrer vierten Tagung die "Segnung
von Menschen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft" ermöglicht,
wenn Pfarrer und Gemeindekirchenrat dies befürworten. Dem Pfarrer
wird darüber hinaus ein Vetorecht in dieser Frage zugestanden.
Die Synodalen folgten dabei mehrheitlich der gemeinsamen Beschlussvorlage
zweier synodaler Ausschüsse. Darin heißt es unter anderem:
"Wenn Menschen, die eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
eingehen, um Gottes Segen für ihr gemeinsames Leben bitten, so
sieht die Synode darin keinen Widerspruch zum Willen Gottes für
ein Leben in Ehe und Familie". Die Synode stimmte dieser Vorlage
in geheimer Abstimmung mit 58 abgegebenen Stimmen bei 19 Nein-Stimmen
und drei Enthaltungen zu.
Mit der Entscheidung verwarfen die Synodalen gleichzeitig den Beschlussvorschlag
des Oberkirchenrats, der sich mehrheitlich gegen eine gottesdienstliche
Segenshandlung ausgesprochen hatte. In seinem Papier zielte das
Gremium auf eine inhaltliche Grundsatzentscheidung auf synodaler
Ebene ab und sah eine "geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften im Rahmen der Seelsorge" vor. Er könne
eine gottesdienstliche Segenshandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
nicht befürworten", hieß es in der Begründung
des Vorschlags, "weil die Leitbildfunktion von Ehe und Familie
zu wahren ist und eine Verwechslung mit einer Trauung ausgeschlossen
werden soll." In seinem ausführlichen Votum vor der Synode
wies der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Peter Krug,
darauf hin, dass eine gottesdienstliche Segenshandlung bei gleichgeschlechtlichen
Paaren für ihn auch deshalb nicht infrage komme, weil dafür
"keine biblisch-theologisch bejahende Begründung vorhanden"
sei.
In der umfangreichen Aussprache, die dem Beschluss vorausging,
machten Synodale auf die Gefahr aufmerksam, die Gemeinde mit derartigen
Grundsatzentscheidungen zu überfordern und "den Spaltpilz"
in die Gemeinde zu bringen. Einigkeit bestand bei allen Synodalen
und dem Oberkirchenrat jedoch darin, Verbesserungen der Rechtsstellung
und Bemühungen zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften zu begrüßen.
oeh
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Pfarrergesetz geändert |
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Pfarrer, die wegen zu einer vorsätzlichen
Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt
worden sind, scheiden künftig ohne ein kirchenrechtliches Disziplinarverfahren
aus dem Dienst aus. Ausnahmeregelungen sieht die Gesetzesänderung
für den Fall vor, dass ein besonderes kirchliches Interesse gegeben
ist.
Nach der bisherigen Rechtslage musste das Dienstverhältnis
auch bei einem rechtskräftig verurteilten Pfarrer bis zum Abschluss
des Disziplinarverfahrens aufrecht erhalten bleiben. Dagegen stellte
die Synode jetzt klar, dass, wie es in der Begründung zu der
Gesetzesänderung heißt, "ein vorsätzliches,
strafbares Verhalten mit hohem Unrechtsgehalt, wie es Voraussetzung
für die Verhängung einer längeren Freiheitsstrafe
ist, keines falls mit dem Pfarrerdienstverhältnis vereinbar"
sei.
oeh
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