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1. Aus Liebe zur
Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen, soll in Wittenberg
unter dem Vorsitz des ehrwürdigen Vaters Martin Luther, Magisters
der freien Künste und der heiligen Theologie sowie deren ordentlicher
Professor daselbst, über die folgenden Sätze disputiert werden. Deshalb
bittet er die, die nicht anwesend sein und mündlich mit uns debattieren
können, dieses in Abwesenheit schriftlich zu tun. Im Namen unseres
Herrn Jesu Christi, Amen. |
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2. Da unser Herr
und Meister Jesus Christus spricht: "Tut Buße" usw. (Matth. 4,17),
hat er gewollt, daß das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll.
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3. Dieses Wort
kann nicht von der Buße als Sakrament - d. h. von der Beichte und
Genugtuung -, die durch das priesterliche Amt verwaltet wird, verstanden
werden. |
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4. Es bezieht sich
nicht nur auf eine innere Buße, ja eine solche wäre gar keine, wenn
sie nicht nach außen mancherlei Werke zur Abtötung des Fleisches bewirkte.
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5. Daher bleibt
die Strafe, solange der Haß gegen sich selbst - das ist die wahre
Herzensbuße - bestehen bleibt, also bis zum Eingang ins Himmelreich.
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6. Der Papst will
und kann keine Strafen erlassen, außer solchen, die er auf Grund seiner
eigenen Entscheidung oder der der kirchlichen Satzungen auferlegt
hat. |
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7. Der Papst kann
eine Schuld nur dadurch erlassen, daß er sie als von Gott erlassen
erklärt und bezeugt, natürlich kann er sie in den ihm vorbehaltenen
Fällen erlassen; wollte man das geringachten, bliebe die Schuld ganz
und gar bestehen |
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8. Gott erläßt
überhaupt keinem die Schuld, ohne ihn zugleich demütig in allem dem
Priester, seinem Stellvertreter, zu unterwerfen. |
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9. Die kirchlichen
Bestimmungen über die Buße sind nur für die Lebenden verbindlich,
den Sterbenden darf demgemäß nichts auferlegt werden. |
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10. Daher handelt
der Heilige Geist, der durch den Papst wirkt, uns gegenüber gut, wenn
er in seinen Erlassen immer den Fall des Todes und der höchsten Not
ausnimmt. |
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11. Unwissend und
schlecht handeln diejenigen Priester, die den Sterbenden kirchliche
Bußen für das Fegefeuer aufsparen. |
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12. Die Meinung,
daß eine kirchliche Bußstrafe in eine Fegefeuerstrafe umgewandelt
werden könne, ist ein Unkraut, das offenbar gesät worden ist, während
die Bischöfe schliefen. |
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13. Früher wurden
die kirchlichen Bußstrafen nicht nach, sondern vor der Absolution
auferlegt, gleichsam als Prüfstein für die Aufrichtigkeit der Reue.
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14. Die Sterbenden
werden durch den Tod von allem gelöst, und für die kirchlichen Satzungen
sind sie schon tot, weil sie von Rechts wegen davon befreit sind.
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15. Ist die Haltung
eines Sterbenden und die Liebe (Gott gegenüber) unvollkommen, so bringt
ihm das notwendig große Furcht, und diese ist um so größer, je geringer
jene ist. |
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16. Diese Furcht
und dieser Schrecken genügen für sich allein - um von anderem zu schweigen
-, die Pein des Fegefeuers auszumachen; denn sie kommen dem Grauen
der Verzweiflung ganz nahe. |
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17. Es scheinen
sich demnach Hölle, Fegefeuer und Himmel in der gleichen Weise zu
unterscheiden wie Verzweiflung, annähernde Verzweiflung und Sicherheit.
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18. Offenbar haben
die Seelen im Fegefeuer die Mehrung der Liebe genauso nötig wie eine
Minderung des Grauens. |
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19. Offenbar ist
es auch weder durch Vernunft- noch Schriftgründe erwiesen, daß sie
sich außerhalb des Zustandes befinden, in dem sie Verdienste erwerben
können oder in dem die Liebe zunehmen kann. |
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20. Offenbar ist
auch dieses nicht erwiesen, daß sie - wenigstens nicht alle - ihrer
Seligkeit sicher und gewiß sind, wenngleich wir ihrer völlig sicher
sind. |
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21. Daher meint
der Papst mit dem vollkommenen Erlaß aller Strafen nicht einfach den
Erlaß sämtlicher Strafen, sondern nur derjenigen, die er selbst auferlegt
hat. |
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22. Deshalb irren
jene Ablaßprediger, die sagen, daß durch die Ablässe des Papstes der
Mensch von jeder Strafe frei und los werde. |
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23. Vielmehr erläßt
er den Seelen im Fegefeuer keine einzige Strafe, die sie nach den
kirchlichen Satzungen in diesem Leben hätten abbüßen müssen. |
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24. Wenn überhaupt
irgendwem irgendein Erlaß aller Strafen gewährt werden kann, dann
gewiß allein den Vollkommensten, das heißt aber, ganz wenigen. |
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25. Deswegen wird
zwangsläufig ein Großteil des Volkes durch jenes in Bausch und Bogen
und großsprecherisch gegebene Versprechen des Straferlasses getäuscht.
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26. Die gleiche
Macht, die der Papst bezüglich des Fegefeuers im allgemeinen hat,
besitzt jeder Bischof und jeder Seelsorger in seinem Bistum bzw. seinem
Pfarrbezirk im besonderen. |
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27. Der Papst handelt
sehr richtig, den Seelen (im Fegefeuer) die Vergebung nicht auf Grund
seiner - ihm dafür nicht zur Verfügung stehenden - Schlüsselgewalt,
sondern auf dem Wege der Fürbitte zuzuwenden. |
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28. Menschenlehre
verkündigen die, die sagen, daß die Seele (aus dem Fegefeuer) emporfliege,
sobald das Geld im Kasten klingt. |
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29. Gewiß, sobald
das Geld im Kasten klingt, können Gewinn und Habgier wachsen, aber
die Fürbitte der Kirche steht allein auf dem Willen Gottes. |
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30. Wer weiß denn,
ob alle Seelen im Fegefeuer losgekauft werden wollen, wie es beispielsweise
beim heiligen Severin und Paschalis nicht der Fall gewesen sein soll.
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31. Keiner ist
der Echtheit seiner Reue gewiß, viel weniger, ob er völligen Erlaß
(der Sündenstrafe) erlangt hat. |
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32. So selten einer
in rechter Weise Buße tut, so selten kauft einer in der rechten Weise
Ablaß, nämlich außerordentlich selten. |
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33. Wer glaubt,
durch einen Ablaßbrief seines Heils gewiß sein zu können, wird auf
ewig mit seinen Lehrmeistern verdammt werden. |
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34. Nicht genug
kann man sich vor denen hüten, die den Ablaß des Papstes jene unschätzbare
Gabe Gottes nennen, durch die der Mensch mit Gott versöhnt werde.
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35. Jene Ablaßgnaden
beziehen sich nämlich nur auf die von Menschen festgesetzten Strafen
der sakramentalen Genugtuung. |
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36. Nicht christlich
predigen die, die lehren, daß für die, die Seelen (aus dem Fegefeuer)
loskaufen oder Beichtbriefe erwerben, Reue nicht nötig sei |
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37. Jeder Christ,
der wirklich bereut, hat Anspruch auf völligen Erlaß von Strafe und
Schuld, auch ohne Ablaßbrief. |
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38. Jeder wahre
Christ, sei er lebendig oder tot, hat Anteil an allen Gütern Christi
und der Kirche, von Gott ihm auch ohne Ablaßbrief gegeben. |
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39. Doch dürfen
der Erlaß und der Anteil (an den genannten Gütern), die der Papst
vermittelt, keineswegs geringgeachtet werden, weil sie - wie ich schon
sagte - die Erklärung der göttlichen Vergebung darstellen. |
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40. Auch den gelehrtesten
Theologen dürfte es sehr schwerfallen, vor dem Volk zugleich die Fülle
der Ablässe und die Aufrichtigkeit der Reue zu rühmen. |
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41. Aufrichtige
Reue begehrt und liebt die Strafe. Die Fülle der Ablässe aber macht
gleichgültig und lehrt sie hassen, wenigstens legt sie das nahe. |
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42. Nur mit Vorsicht
darf der apostolische Ablaß gepredigt werden, damit das Volk nicht
fälschlicherweise meint, er sei anderen guten Werken der Liebe vorzuziehen.
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43. Man soll die
Christen lehren: Die Meinung des Papstes ist es nicht, daß der Erwerb
von Ablaß in irgendeiner Weise mit Werken der Barmherzigkeit zu vergleichen
sei. |
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44. Man soll den
Christen lehren: Dem Armen zu geben oder dem Bedürftigen zu leihen
ist besser, als Ablaß zu kaufen. |
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45. Denn durch
ein Werk der Liebe wächst die Liebe und wird der Mensch besser, aber
durch Ablaß wird er nicht besser, sondern nur teilweise von der Strafe
befreit. |
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46. Man soll die
Christen lehren: Wer einen Bedürftigen sieht, ihn übergeht und statt
dessen für den Ablaß gibt, kauft nicht den Ablaß des Papstes, sondern
handelt sich den Zorn Gottes ein. |
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47. Man soll die
Christen lehren: Die, die nicht im Überfluß leben, sollen das Lebensnotwendige
für ihr Hauswesen behalten und keinesfalls für den Ablaß verschwenden.
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48. Man soll die
Christen lehren: Der Kauf von Ablaß ist eine freiwillige Angelegenheit,
nicht geboten. |
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49. Man soll die
Christen lehren: Der Papst hat bei der Erteilung von Ablaß ein für
ihn dargebrachtes Gebet nötiger und wünscht es deshalb auch mehr als
zur Verfügung gestelltes Geld. |
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50. Man soll die
Christen lehren: Der Ablaß des Papstes ist nützlich, wenn man nicht
sein Vertrauen darauf setzt, aber sehr schädlich, falls man darüber
die Furcht Gottes fahrenläßt. |
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51. Man soll die
Christen lehren: Wenn der Papst die Erpressungsmethoden der Ablaßprediger
wüßte, sähe er lieber die Peterskirche in Asche sinken, als daß sie
mit Haut, Fleisch und Knochen seiner Schafe erbaut würde. |
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52. Man soll die
Christen lehren: Der Papst wäre, wie es seine Pflicht ist, bereit
- wenn nötig -, die Peterskirche zu verkaufen, um von seinem Gelde
einem großen Teil jener zu geben, denen gewisse Ablaßprediger das
Geld aus der Tasche holen. |
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53. Auf Grund eines
Ablaßbriefes das Heil zu erwarten ist eitel, auch wenn der (Ablaß-)Kommissar,
ja der Papst selbst ihre Seelen dafür verpfändeten. |
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54. Die anordnen,
daß um der Ablaßpredigt willen das Wort Gottes in den umliegenden
Kirchen völlig zum Schweigen komme, sind Feinde Christi und des Papstes.
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55. Dem Wort Gottes
geschieht Unrecht, wenn in ein und derselben Predigt auf den Ablaß
die gleiche oder längere Zeit verwendet wird als für jenes. |
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56. Die Meinung
des Papstes ist unbedingt die: Wenn der Ablaß - als das Geringste
- mit einer Glocke, einer Prozession und einem Gottesdienst gefeiert
wird, sollte das Evangelium - als das Höchste - mit hundert Glocken,
hundert Prozessionen und hundert Gottesdiensten gepredigt werden.
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57. Der Schatz
der Kirche, aus dem der Papst den Ablaß austeilt, ist bei dem Volke
Christi weder genügend genannt noch bekannt. |
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58. Offenbar besteht
er nicht in zeitlichen Gütern, denn die würden viele von den Predigern
nicht so leicht mit vollen Händen austeilen, sondern bloß sammeln.
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59. Er besteht
aber auch nicht aus den Verdiensten Christi und der Heiligen, weil
diese dauernd ohne den Papst Gnade für den inwendigen Menschen sowie
Kreuz, Tod und Hölle für den äußeren bewirken. |
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60. Der heilige
Laurentius hat gesagt, daß der Schatz der Kirche ihre Armen seien,
aber die Verwendung dieses Begriffes entsprach der Auffassung seiner
Zeit. |
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61. Wohlbegründet
sagen wird, daß die Schlüssel der Kirche - die ihr durch das Verdienst
Christi geschenkt sind - jenen Schatz darstellen. |
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62. Selbstverständlich
genügt die Gewalt des Papstes allein zum Erlaß von Strafen und zur
Vergebung in besondern, ihm vorbehaltenen Fällen. |
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63. Der wahre Schatz
der Kirche ist das allerheiligste Evangelium von der Herrlichkeit
und Gnade Gottes. |
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64. Dieser ist
zu Recht allgemein verhaßt, weil er aus Ersten Letzte macht. |
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65. Der Schatz
des Ablasses jedoch ist zu Recht außerordentlich beliebt, weil er
aus Letzten Erste macht. |
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66. Also ist der
Schatz des Evangeliums das Netz, mit dem man einst die Besitzer von
Reichtum fing. |
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67. Der Schatz
des Ablasses ist das Netz, mit dem man jetzt den Reichtum von Besitzenden
fängt. |
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68. Der Ablaß,
den die Ablaßprediger lautstark als außerordentliche Gnaden anpreisen,
kann tatsächlich dafür gelten, was das gute Geschäft anbelangt. |
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69. Doch sind sie,
verglichen mit der Gnade Gottes und der Verehrung des Kreuzes, in
der Tat ganz geringfügig. |
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70. Die Bischöfe
und Pfarrer sind gehalten, die Kommissare des apostolischen Ablasses
mit aller Ehrerbietung zuzulassen. |
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71. Aber noch mehr
sind sie gehalten, Augen und Ohren anzustrengen, daß jene nicht anstelle
des päpstlichen Auftrags ihre eigenen Phantastereien predigen. |
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72. Wer gegen die
Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der sei verworfen und
verflucht. |
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73. Aber wer gegen
die Zügellosigkeit und Frechheit der Worte der Ablaßprediger auftritt,
der sei gesegnet. |
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74. Wie der Papst
zu Recht seinen Bannstrahl gegen diejenigen schleudert, die hinsichtlich
des Ablaßgeschäftes auf mannigfache Weise Betrug ersinnen. |
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75. So will er
viel mehr den Bannstrahl gegen diejenigen schleudern, die unter dem
Vorwand des Ablasses auf Betrug hinsichtlich der heiligen Liebe und
Wahrheit sinnen. |
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76. Es ist irrsinnig
zu meinen, daß der päpstliche Ablaß mächtig genug sei, einen Menschen
loszusprechen, auch wenn er - was ja unmöglich ist - der Gottesgebärerin
Gewalt angetan hätte. |
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77. Wir behaupten
dagegen, daß der päpstliche Ablaß auch nicht die geringste läßliche
Sünde wegnehmen kann, was deren Schuld betrifft. |
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78. Wenn es heißt,
auch der heilige Petrus könnte, wenn er jetzt Papst wäre, keine größeren
Gnaden austeilen, so ist das eine Lästerung des heiligen Petrus und
des Papstes. |
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79. Wir behaupten
dagegen, daß dieser wie jeder beliebige Papst größere hat, nämlich
das Evangelium, "Geisteskräfte und Gaben, gesund zu machen" usw.,
wie es 1. Kor. 12 heißt. |
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80. Es ist Gotteslästerung
zu sagen, daß das (in den Kirchen) an hervorragender Stelle errichtete
(Ablaß-) Kreuz, das mit dem päpstlichen Wappen versehen ist, dem Kreuz
Christi gleichkäme. |
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81. Bischöfe, Pfarrer
und Theologen, die dulden, daß man dem Volk solche Predigt bietet,
werden dafür Rechenschaft ablegen müssen. |
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82. Diese freche
Ablaßpredigt macht es auch gelehrten Männern nicht leicht, das Ansehen
des Papstes vor böswilliger Kritik oder sogar vor spitzfindigen Fragen
der Laien zu schützen. |
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83. Zum Beispiel:
Warum räumt der Papst nicht das Fegefeuer aus um der heiligsten Liebe
und höchsten Not der Seelen willen - als aus einem wirklich triftigen
Grund -, da er doch unzählige Seelen loskauft um des unheilvollen
Geldes zum Bau einer Kirche willen - als aus einem sehr fadenscheinigen
Grund -? |
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84.
Oder: Warum bleiben die Totenmessen sowie Jahrfeiern für die Verstorbenen
bestehen, und warum gibt er (der Papst) nicht die Stiftungen, die
dafür gemacht worden sind, zurück oder gestattet ihre Rückgabe,wenn
es schon ein Unrecht ist, für die Losgekauften zu beten? |
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85.
Oder: Was ist das für eine neue Frömmigkeit vor Gott und dem Papst,
daß sie einem Gottlosen und Feinde erlauben, für sein Geld eine fromme
und von Gott geliebte Seele loszukaufen; doch um der eigenen Not dieser
frommen und geliebten Seele willen erlösen sie diese nicht aus freigeschenkter
Liebe? |
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86.
Oder: Warum werden die kirchlichen Bußsatzungen, die "tatsächlich
und durch Nichtgebrauch" an sich längst abgeschafft und tot sind,
doch noch immer durch die Gewährung von Ablaß mit Geld abgelöst, als
wären sie höchst lebendig? |
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87. Oder: Warum
baut der Papst, der heute reicher ist als der reichste Crassus, nicht
wenigstens die eine Kirche St. Peter lieber von seinem eigenen Geld
als dem der armen Gläubigen? |
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88. Oder: Was erläßt
der Papst oder woran gibt er denen Anteil, die durch vollkommene Reue
ein Anrecht haben auf völligen Erlaß und völlige Teilhabe? |
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89. Oder: Was könnte
der Kirche Besseres geschehen, als wenn der Papst, wie er es (jetzt)
einmal tut, hundertmal am Tage jedem Gläubigen diesen Erlaß und diese
Teilhabe zukommen ließe? |
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90. Wieso sucht
der Papst durch den Ablaß das Heil der Seelen mehr als das Geld; warum
hebt er früher gewährte Briefe und Ablässe jetzt auf, die doch ebenso
wirksam sind? |
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91. Diese äußerst
peinlichen Einwände der Laien nur mit Gewalt zu unterdrücken und nicht
durch vernünftige Gegenargumente zu beseitigen heißt, die Kirche und
den Papst dem Gelächter der Feinde auszusetzen und die Christenheit
unglücklich zu machen. |
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92. Wenn daher
der Ablaß dem Geiste und der Auffassung des Papstes gemäß gepredigt
würde, lösten sich diese (Einwände) alle ohne weiteres auf, ja es
gäbe sie überhaupt nicht. |
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93. Darum weg mit
allen jenen Propheten, die den Christen predigen: "Friede, Friede",
und ist doch kein Friede. |
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94. Wohl möge es
gehen allen den Propheten, die den Christen predigen: "Kreuz, Kreuz",
und ist doch kein Kreuz. Man soll die Christen ermutigen, daß sie
ihrem Haupt Christus durch Strafen, Tod und Hölle nachzufolgen trachten
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95. und
daß die lieber darauf trauen, durch viele Trübsale ins Himmelreich
einzugehen, als sich in falscher geistlicher Sicherheit zu beruhigen. |
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